Umschulung BKF
Wir erfüllen Ihnen, Ihren Wunsch vom LKW- zum KOM- Fahrer in einer berufsbegleitenden Ausbildung nach Feierabend.
Voraussetzungen:
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C, die älter als 2 Jahre ist.
- Sie haben eine aktuelle Eintragung der Kennziffer 95 aus dem LKW- Bereich auf Ihrem Führerschein.
- Sie sind bereit, nach Feierabend zirka 2 Stunden von Ihrer Freizeit zum Lernen aufzubringen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können wir Ihnen unter diesem Link folgendes Angebot unterbreiten: download/pdf
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder in einem direkten Beratungsgespräch jederzeit zur Verfügung.
Ansprechpartner: Herr Schubert
Tel: 03831 / 26 58 15
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